Alfred-Hess-Straße 8, 99094 Erfurt
Tel.: 0361 26253600

Fördermöglichkeiten für Thüringer Jäger

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ASP-Helferabfrage

Mithilfe im Seuchenfall wird erbeten um Einsatzkräfte bei Suche nach Kadavern durch Ortskenntnisse zu unterstützen

Formular Helferabfrage

Schulung Saufang

Schulungsveranstaltungen zur Erlangung der Sachkenntnis zum sach- und tierschutzgerechten Einsatz von Saufängen

weiterführende Informationen

Beratung zur Anlage von Jagdschneisen

Beratung von Landwirtschaftlichen Betrieben und Jägern zur Förderung der Anlage von Bejagungsschneisen. Ziel ist die Intensivierung der Jagd auf Schwarzwild in der Feldflur

Informationen und Kontakt

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Förderung der Anschaffung von Jagdhunde- und Hundeführerschutzkleidung

Förderzeitraum ist abgelaufen

 

DROHNEN IM JAGDLICHEN EINSATZ

Sie benötigen Unterstützung bei der Schwarzwildbejagung aus der Luft?

Informationen und Kontakt

Schwarzwild- Kompetenzzentrum Thüringen

Alfred-Hess-Str. 8
99094 Erfurt

Bürozeiten

Mo-Fr – 7:30 – 16:00
Freitag – 7:30 – 15:00

 

Informationen zur ASP

Aktuelles

Anzahl der vom FLI bestätigten, mit der ASP infizierten Wildschweine in Brandenburg: 3426  (Stand 13.11.2024)

Fundort Anzahl
Landkreis Spree-Neiße 997
Landkreis Oder-Spree 977
Landkreis Märkisch-Oderland 358
Landkreis Dahme-Spreewald 82
Stadt Frankfurt (Oder) 638
Landkreis Barnim 63
Landkreis Uckermark 158
Landkreis Oberspreewald-Lausitz 120
Stadt Cottbus 33

Anzahl der vom FLI bestätigten, mit der ASP infizierten Wildschweine in Sachsen: 2397 (Stand 13.11.2024)

Landkreis Görlitz 1467
Landkreis Meißen 108
Landkreis Bautzen 822

Anzahl der vom FLI bestätigten, mit der ASP infizierten Wildschweine in Mecklenburg-Vorpommern: 47  (Stand 13.11.2024)

Landkreis Ludwigslust-Parchim 47

Anzahl der vom FLI bestätigten, mit der ASP infizierten Wildschweine in Hessen: 315 (Stand 13.11.2024)

Landkreis Groß-Gerau 205
Landkreis Bergstraße 85
Landkreis Darmstadt-Dieburg 21
Stadt Darmstadt 4

Anzahl der vom FLI bestätigten, mit der ASP infizierten Wildschweine in Rheinland-Pfalz: 56 (Stand 13.11.2024)

Landkreis Alzey-Worms 13
Landkreis Mainz-Bingen 43

Anzahl der vom FLI bestätigten, mit der ASP infizierten Wildschweine in Baden-Württemberg: 1 (Stand 13.11.2024)

Rhein-Neckar-Kreis 1

Aktuelles

Die Schwarzwildbestände liegen in Thüringen auf einem hohen Niveau. Zahlreiche Gründe können für den enormen Anstieg der Bestände in den letzten Jahrzehnten aufgeführt werden. Dazu  gehören deutlich bessere Lebensbedingungen, insbesondere durch ein gestiegenes Nahrungsangebot, wie auch die Struktur der Kulturlandschaft. Auch führt das zunehmend wärmere Klima zu einer verringerten Wintersterblichkeit. Vermehrt auftretende Wildschäden und Verkehrsunfälle, das Eindringen der Wildschweine in Siedlungsbereiche, wie auch die Gefahr eines Seuchenausbruchs sind die Folgen.

Im September 2020 wurden die schlimmsten Befürchtungen wahr. Am 10.09.2020  wurde der erste Nachweis der ASP in Deutschland erbracht. Seither konnte die Ausbreitung der ASP nicht gestoppt werden und die Zahl infizierter Wildschweine liegt inzwischen bei über 5700. Diese verteilen sich auf Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen. Insbesondere seit der Bestätigung der ASP im sächsischen Landkreis Meißen am 13.10.2021 hat sich die Lage für Thüringen noch einmal zugespitzt. Dort wurde ein erlegter Frischling 60 km westlich des bisher auftretenden Infektionsgeschehens positiv auf das Virus getestet. Dieser Ausbruchsherd liegt weniger als 100 km entfernt von der thüringisch-sächsischen Landesgrenze. Inzwischen hat sich Anzahl bestätigter ASP-Fälle im Landkreis Meißen auf 108 erhöht.

In den betroffenen Gebieten spitzt sich die Situation mit allen Folgen sowohl für Land- und Forstwirtschaft, als auch für alle Bürgerinnen und Bürger weiter zu. In einem von der zuständigen Veterinärbehörde festgelegten Kernbereich des Seuchengebietes kommt es zu Nutzungseinschränkungen sowohl für Land- als auch Forstwirtschaft. Selbst das freie Betreten der Landschaft ist in betroffenen Gebieten stark eingeschränkt.

Aufgrund der genannten Aspekte ist es zwingend notwendig die hohen Schwarzwildbestände weiter zu verringern, um lokale Übertragungswege zu unterbrechen und somit einer Ausbreitung der Seuche entgegenzuwirken.

Am 25.05.2022 hat die ASP auch Baden-Württemberg erreicht. Dort wurde das Virus in einem Mastschweinebestand im Landkreis Emmendingen nachgewiesen. Auch Niedersachsen ist inzwischen von der ASP betroffen. Dort wurde die Seuche am 02.07.2022 in einem Sauenbetrieb im Landkreis Emsland bestätigt. Somit sind inzwischen 6 Bundesländer von der ASP betroffen.

Aktuelles

Aktuelle Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest

Nach dem die ASP am 15.06. 2024 erstmals im Landkreis Groß-Gerau in Hessen nachgewiesen wurde, ist die Anzahl bestätigter ASP-Fälle inzwischen auf 15 gestiegen. (Stand 10.07.2024)

Inzwischen hat die ASP nun auch Rheinland-Pfalz erreicht. Bei einem der Wildschweine das am 6. Juli in Gimbsheim im Landkreis Alzey-Worms aufgefunden wurde, wurde das ASP-Virus bestätigt. Die Anzahl bestätigter Fälle liegt in Rheinland-Pfalz bei 2.

Außerdem gibt es einen weiteren ASP-Verdachtsfall nach Erstuntersuchung durch das Landesuntersuchungsamt bei einem toten Wildschwein in Oppenheim im rheinland-pfälzischen Landkreis Mainz-Bingen. Damit wäre der zweite Landkreis in Rheinland-Pfalz betroffen. Der Landkreis lag bereits innerhalb der Restriktionszone nach den ersten ASP-Funden in Hessen.

Außerdem ist das ASP-Virus in Hessen erstmals auch in einem Hausschweinbestand nachgewiesen worden. Wie das Landwirtschaftsministerium am 08.07.2024 in Wiesbaden mitteilte, ist ein Betrieb mit neun Schweinen bei Biebesheim am Rhein (Kreis Groß-Gerau) betroffen.

Bei einer Kontrolle war dort bei einem Tier, das Krankheitssymptome aufwies, eine Blutprobe genommen worden. Der Verdacht auf Afrikanische Schweinepest bestätigte sich. Daraufhin wurden die Tiere nach Ministeriumsangaben unter tierärztlicher Aufsicht getötet.

Rund um den Betrieb wird nun eine Schutzzone in einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone (zehn Kilometer) eingerichtet, in der starke Einschränkungen für den Handel mit Schweinen und Produkten aus Schweinefleisch sowie die Schlachtung gelten. Der Handel mit lebenden Tieren wird grundsätzlich verboten. Auch Gülle, Mist und benutzte Einstreu dürfen nicht aus der Zone verbracht werden.

Aktuelles

ASP nun auch in Hessen

Nachdem am 5. Juni der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Hausschweinebestand in Mecklenburg-Vorpommern zuletzt für Aufregung gesorgt hat, am 15. Juni 2024 ein weiterer positiver Nachweis der Viruserkrankung offiziell bestätigt werden. Bei dem betroffenen Tier handelt es sich um ein infiziertes Wildschwein aus dem Landkreis Groß-Gerau in Hessen. In einem Radius von ca. 15 km um den Fundort herum wurde eine Restriktionszone eingerichtet. Die betroffenen Kreise arbeiten derzeit an Allgemeinverfügungen. Zudem soll heute die erste Kadaversammelstelle einschließlich Desinfektionsschleuse errichtet werden, wie das Hessische Landwirtschaftsministerium mitgeteilt hat. Weitere Informationen zu diesem Fall können Sie der Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt entnehmen:

https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest

Insgesamt wurden im Lauf der vergangenen Woche 23 tote Wildschweine beprobt. Laut Hessischen Bauernverband gibt es Stand jetzt insgesamt sechs positive Funde, ein Teil der Kadaver liege vermutlich leider schon mindestens 2-8 Wochen. Sechs Ergebnisse stehen noch aus. Die Kadaversuche mit Suchhundeteams und Drohnen läuft auf Hochtouren. Die Eintragsursache ist derzeit noch unbekannt.

Aktuelles

ASP in Mecklenburg-Vorpommern

Wegen eines Ausbruchs der Tierseuche in einem Mastbetrieb in Friedberg bei Pasewalk mussten 3.500 Tiere getötet werden. Zwei Hausschweine waren im Betrieb mit hohem Fieber auffällig geworden, ein weiteres war verendet. Der behandelnde Tierarzt hatte dann umgehend Untersuchungen auf die ASP veranlasst. Diese ergaben, dass sich die Tiere mit dem Virus infiziert haben. Wie das Virus in den Bestand gelangte ist bisher noch nicht bekannt. Eine Übertragung durch Wildschweine auf den Nutztierbestand scheint nach derzeitigem Kenntnisstand ausgeschlossen. Um den betroffenen Betrieb wurde durch die örtlich zuständige Veterinärbehörde unverzüglich eine Sperrzone, bestehend aus einer Schutz- und Überwachungszone mit einem Radius von 3 und 10 Kilometer, eingerichtet.

Der Ausbruch in Mecklenburg-Vorpommern führte auch zu einem vorrübergehenden Stillstand der Schweineschlachtung im Schlachthof in Weißenfels. Der betroffene Mastbetrieb in Friedberg hatte 159 Tiere an den Schlachthof geliefert, bei 11 der gelieferten Mastschweine wurde das ASP-Virus nachgewiesen.

 

Aktuelles

Informationsfilm „Biosicherheit bei der Jagd“

In Kooperation mit der Fachhochschule Erfurt hat das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie einen Informationsfilm zum Thema „Biosicherheit bei der Jagd“ gestaltet. In diesem Film wird unter anderem  die richtige Reinigung und Desinfektion nach der Jagd beschrieben um so einen ASP-Eintrag zu vermeiden.

Der Film ist unter folgendem Link zu finden:

Biosicherheit bei der Jagd

Aktuelles

Verlängerung der Verordnung zur Aufhebung der Schonzeit für Bachen in Thüringen (ThürASBVO) bis 31.03.2027

Die seit 2018 bestehende Schonzeitaufhebung für Bachen in Thüringen wird über den 31. März 2024 hinaus bis zum 31. März 2027 verlängert.

Das Bejagen von führenden Bachen, die für die Aufzucht von Jungtieren bis zu deren Selbständigwerden notwendig sind, ist weiterhin verboten (siehe § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz).

Zunächst bis zum 31.03.2027 gilt für Thüringen:
Für Schwarzwild besteht in Thüringen keine Schonzeit. Es kann unter Beachtung jagdrechtlicher Vorgaben ganzjährig bejagt werden.

Aktuelles

Arbeitsgruppe „Schwarzwildproblematik rund um den Hainich“ tagte

Am 20.02.2024 fand in Mühlhausen das jährliche Treffen der Arbeitsgruppe „Schwarzwildproblematik rund um den Hainich“ statt. Diese wird vom Schwarzwild-Kompetenzzentrum koordiniert und verfolgt das Ziel, die Schwarzwildbestände im Bereich des Hainichs zu reduzieren und so das Entstehen von Wildschäden zu verringern oder abzuwenden. Auch aufgrund der Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest ist eine Absenkung der Schwarzwildbestände zwingend nötig.
Neben den ortsansässigen Kreisbauernverbänden und Kreisjägerschaften nahmen außerdem Ver-treterinnen und Vertreter des Thüringer Ministe-riums für Infrastruktur und Landwirtschaft, des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz, des Nationalparks Hainich, des Thüringer Verban-des der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbe-zirkinhaber, des Landesjagdverbandes sowie von ThüringenForst teil.
Zunächst gab Dr. Jochen Schaub, Sachgebietslei-ter Management und Infrastruktur im National-park Hainich, einen Überblick über das Wildtier-management und die Streckenergebnisse im Na-tionalpark. Durch die Effektivierung des jagdli-chen Wildtiermanagements und der damit ein-hergehenden Erhöhung der Schwarzwildstrecke konnte bereits eine Verringerung der Wildschä-den in den umliegenden Bereichen erreicht wer-den. Das aktuelle jagdliche Wildtiermanagement der Nationalparkverwaltung wird von allen Betei-ligten als sehr positiv wahrgenommen.
Im weiteren Verlauf der Veranstaltung gab Peggy Käferle von der Thüringer Landgesellschaft einen Einblick in die Möglichkeiten der Vermarktung von Schwarzwild aus der Region. In den vergan-genen Jahren wurde aus der Jägerschaft häufig von zu geringen Absatzmöglichkeiten für die er-legten Wildschweine berichtet. Im Vortrag von Frau Käferle wurden verschiedene Möglichkeiten dargestellt, die die Schwarzwildvermarktung ver-bessern sollen, wie zum Beispiel die Etablierung einer regionalen Marke.
Zum Abschluss des Treffens wurde noch einmal verdeutlicht, dass das Erreichen der angestrebten Ziele nur in Zusammenarbeit aller Akteure vor Ort möglich ist.

Aktuelles

Ergebnisse des Jagdjahres 2022/2023

In der letzten Woche wurden vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft die Streckenergebnisse des vergangenen Jagdjahres veröffentlicht. Das jeweilige Jagdjahr beginnt am  01. April und endet am 31. März des folgenden Kalenderjahres.

Die Gesamtstrecke an Schalenwild lag im Jagdjahr 2022/2023 bei insgesamt 79.674 Stück. Hierzu zählen Rotwild, Damwild, Muffelwild, Schwarzwild und Rehwild.

Mit 52.458 Stück lag die Strecke beim wiederkäuenden Schalenwild 2.143 Stück über der Vorjahresstrecke. Dies beinhaltet 6.500 Stück Rotwild, 1.995 Stück Damwild, 1.857 Stück Muffelwild und 42.106 Stück Rehwild.

Die Schwarzwildstrecke lag 2022/23 bei 27.216 Tieren und somit erheblich niedriger als im Vorjahr (35.358 Stück). Nach der Rekordstrecke von 45.818 Stück im Jagdjahr 2019/20 hat die Schwarzwildstrecke nunmehr das dritte Jahr in Folge abgenommen. Aufgrund der Prävention gegen die Afrikanische Schweinepest ist jedoch eine weitere Reduzierung der Schwarzwildbestände unbedingt erforderlich.

Die Strecke der jagdbaren, invasiven Arten haben 2022/2023 im Vergleich zum Vorjahr jeweils zugenommen, was für eine weitere Ausbreitung dieser Arten spricht. Insgesamt wurden 13.179 Waschbären (Vorjahr: 12.619), 925 Nilgänse (651) und 297 Marderhunde (277) verzeichnet.

Die vollständigen Jagdstrecken im Freistaat Thüringen der vergangenen Jahre sind auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft unter folgendem Link abrufbar:

 

Jagdstrecke Gesamt Freistaat Thüringen (Jagdjahr 1990/91 bis 2022/23)

Aufwandsentschädigungen

Aufwandsentschädigungen in Thüringen

-Je erlegtes Stück Schwarzwild wird ein Festbetrag von 35,00 € gefördert (durch das TMIL)

-Bagatellgrenze in Höhe von 140,00 €

– Die Anträge (jeweils Formulare und Nachweise) sind gebündelt für die a) erste Hälfte eines Jagdjahres (Monate April bis September) bis zum 15. Oktober eines Jagdjahres (Posteingang beim FoA Sondershausen) und b) zweite Hälfte eines Jagdjahres (Monate Oktober bis März) bis zum 15. April eines Jagdjahres (Posteingang beim FoA Sondershausen) einzureichen

Weiter Informationen finden Sie auf der Homepage des TMIL:

https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/forst-jagd-und-fischerei/jagd/asp

 

 

 

Allgemein

Die ASP ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine befällt. Erreger ist ein großes, komplexes, behülltes DNA-Virus. Das Virus besitzt einen Zeckenvektor (Lederzecken), in dem es sich vermehren kann und durch die es in Afrika auch übertragen wird.  Gegen das Virus gibt es zum Zeitpunkt der Drucklegung der „ASP-Fibel“ noch keinen Impfstoff.

Das Virus besitzt eine hohe Widerstandsfähigkeit:

– 3 h bei 50°C –
– bis zu 10 Tage in Kot –
– bis zu 70 Tage in Schweiß (bei Raumtemperatur) –
– bis zu 15 Wochen in gekühltem Fleisch –
– bis zu 6 Monate in konserviertem Schinken –
– bis zu 18 Monate in gekühltem Schweiß –
– viele Jahre in tiefgefrorenen Fleisch –
– Inaktivierung bei pH <3,9 und >11.5 –
– Desinfektion möglich mit z. B. NaOH, Formalin, Phenole –

Wirte der ASP

Wirte für das Virus sind in Europa und Afrika Haus- und alle Wildschweinarten sowie die Warzenschweine in Afrika und dort auch Lederzecken der Gattung Ornithodoros.

Klinische Symptome, unabhängig vom Alter der Tiere:

– Hohes Fieber ab dem dritten Tag nach der Infektion (>41°C) –
– Reduzierte Futteraufnahme bzw. Appetitlosigkeit (Anorexie) ab Tag 5 bzw. 6
– Abgeschlagenheit –
– Erhöhte Atemfrequenz –
– Diarrhoe (Durchfall) –
– Bindehautentzündung –
– Vergrößerte Milz/ Lymphknoten –
– Einblutungen in Organe –
– Blaufärbung der Gliedmaßen (Zyanose der Akren) bei Erregung/ nach dem Auftreiben ab Tag 6/7 –
– unsicherer, torkelnder Gang (Ataxie) (Tag 8) –
– Schläfrigkeit (Somnolenz) (Tag 8/9) –
– Ruderbewegungen –
– Tod nach 6 bis 10 Tagen –

Verlaufsformen der ASP

Perakuter Verlauf mit kaum spezifischen Schädigungen (Läsionen)

Akuter Verlauf
– Flüssigkeitsansammlungen in Körperhöhlen –
– Punktförmige Blutungen und unregelmäßige flächenhafte Blutergüsse (Petechien und Ekchymosen) –
– Milzvergrößerung (Splenomegalie) –
– Ödeme der Gallenblasenwand und des Mesenteriums –
– geschwollene und hämorrhagische Lymphknoten vor allem im Kopf- und Gastrointenstinalbereich) –
– hochgradig gestaute Lungen –

Subakuter Verlauf
– Lungenentzündungen (Pneumonien) –
– Entzündungen des Brustfells und des äußeren Herzbeutels mit Verklebungen zu Nachbarorganen (Fibrinöse Pleuritiden und Perikarditien) –
– Geschwollene und hämorrhagische Lymphknoten –

Chronischer Verlauf
– Wenig typische Veränderungen –
– U.U. pockenähnliche Hautveränderungen –
– Interstille Pneumonien –
– Abgekapselte Eiterherde (Abszesse), Gelenkentzündungen (Arthritiden) und –
– Vergrößerte Lymphknoten –

Übertragungswege

– Ursprünglich ASP-Virus vom Afrikanischen Kontinent, südlich der Sahara, dort bilden Warzenschweine und Lederzecken das natürliche Reservoir, –
– direkte Kontakt zu infizierten Schweinen und deren Produkten (z. B. Verfütterung von Speiseabfällen) –
– Virusausscheidung über alle Se- und Exkrete (20 – 60 Tage) –
– Der Kontakt mit Blut ist der effizienteste Übertragungsweg (wenige Tropfen sind ausreichend!) –
– unachtsam weggeworfenen Speisereste auf Parkplätzen und Raststätten entlang der Autobahnen und Fernstraßen –

Vorsicht!
Auch Jagdtourismus kann ein Übertragungsweg der ASP werden durch Trophäen, Fleisch, kontaminierte Kleidung oder Transportfahrzeuge aus Risikoregionen

Wie die Praxis zeigte, ist aber die Gefahr der Übertragung von ASP-Erregern durch weggeworfenen Speisereste entlang der Hauptmagistralen, aber auch die Entsorgung von Speiseresten durch ausländische Arbeitskräfte mit Hauptwohnsitz in Seuchengebieten nicht zu
unterschätzen. Hier bedarf es einer besonderen Aufklärungsarbeit und ggf. auch Überwachung.

Präventivmaßnahmen

– kein Jagdtourismus in von ASP betroffene Gebiete –
– Intensivierung der Bejagung des Schwarzwildes zur Reduktion der Population und passive Überwachung / Früherkennung !

– die wichtigsten Aufgaben der Jäger insbesondere entlang der Autobahnen und Bundesstraßen mit hohem Transitanteil –
– Kontinuierliche Beteiligung am Schweinepest-Monitoring (Blutproben und Fallwild einsenden) –
– sich auffällig verhaltendes Schwarzwild (Lähmungserscheinungen, mangelnde Erregbarkeit (Apathie)) und verendete Wildschweine unter Beachtung des nachfolgenden Textes einer Untersuchung zuführen! –

Besondere Wachsamkeit ist geboten bei folgenden Feststellungen:
– vermehrt auftretendes Fallwild (akutes Verenden), –
– Tiere mit Blutungen in der Haut, Unterhaut, Organen, blutige Lymphknoten, vergrößerte Milz –

Bei Feststellung vermehrt auftretenden Fallwildes sofortige Information an das zuständige Veterinäramt! Dazu:
– Fundorte markieren , möglichst mit Absperrband sichern –
– Fallwild abdecken –
– Umgehende Info an Veterinäramt, welches den Kadavertransport organisiert –

Werden beim Aufbrechen erlegten Schwarzwildes Einblutungen in die Haut, in die inneren Organe, vergrößere Lymphknoten, vergrößere Milz festgestellt, dann unter Beachtung der allgemein bekannten Hygienevorschriften Proben einsenden an das Veterinäramt (Blutproben, Milz, Lymphknoten)

Was muss der Jäger, der Schweinehalter ist, zur Seuchenvorsorge beachten?

– den Betrieb niemals mit Jagdbekleidung /-ausrüstung betreten, –
– Jagdhund vom Schweinestall fernhalten, –
– Schwarzwild niemals auf dem landwirtschaftlichen Betrieb aufbrechen, –
– Kontakt von Hausschweinen zu Blut bzw. blutverunreinigten Gegenständen
strikt vermeiden, –
– Schwarzwild anderer Jäger sollte nicht in eigener Wildkammer gelagert
werden, –
– besondere Vorsicht beim Aufbrechen, Zerlegen sowie der Entsorgung nicht
verwertbarer Reste walten lassen, –
– jede mit Fieber einhergehende Erkrankung der Hausschweine umgehend
abklären lassen –
– es ist auch verboten, Speise- und Küchenabfälle an Wildschweine zu
verfüttern! –
– direkten Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen strikt unterbinden
sichere Zäune, für Wildschweine unzugängliche Lagerung von Futter und
Einstreu, Freilandhaltungen besonders sichern! –

 

Allgemeine Biosicherheit für Jäger

– Keine Mitnahme von Wildbret oder Trophäen aus infizierten Gebieten –
– Kein Verfüttern von Aufbruch an Futterstellen –
– Nach der Jagd Werkzeug, Wildwannen und Schuhe/Stiefel säubern und desinfizieren –
– Transport erlegter Stücke in flüssigkeitsdichten Wildwannen –
– Anzeige von Fallwild –

Projekte

Projektfinanzierung

Das Schwarzwild-Kompetenzzentrum wird durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) aus Mitteln des Landes Thüringen zur Vorbeugung gegen die Tierseuche Afrikanische Schweinepest finanziert.

Projekte des SKT

Die Projekte des Schwarzwild-Kompetenzzentrums haben zum Ziel, präventiv gegen die Afrikanische Schweinepest vorzugehen. Hierzu werden Maßnahmen entwickelt, die Thüringer Jäger/-innen bei der Reduktion der Schwarzwildbestände unterstützen. Die Verringerung der Wildschweinpopulation trägt dazu bei, lokale Übertragungswege zu unterbrechen, einer Ausbreitung der Seuche entgegenzuwirken und das Risiko einer Weiterverbreitung zu mindern.
Die Maßnahmen werden in folgende Gruppen eingeteilt. Zur Umsetzung der einzelnen Projekte arbeitet das SKT mit verschiedenen Partnern zusammen, die die Umsetzung der Maßnahmen begleiten:

Informationen & Schulung

  • ASP-Informationen für Jäger (ASP-Fibel)
  • ASP-Informationen für Jagdgenossen
  • Presseinformationen
  • ASP-Helferabfrage  Abfrage Helfer ASP
  • Schulung zu Jagdmethoden und Jagdsicherheit + Schießtraining

Verbesserung Jagdmethoden & Jagdsicherheit

  • Jagdmethode Saufang  mehr Informationen 
  • Ersthelfer (Notversorgung) für Jagdhunde
  • Schutzkleidung für Jagdhunde und Hundeführer
  • Lehrfilme zu Jagdmethoden/-sicherheit und Wildbret  zur Infothek
  • „Vom Tierarzt zum Jäger“

Verbesserung Vermarktung & Marketing Wildfleisch

Erprobung Suchmethoden

  • Erprobung von Drohnentechnik                                    
  • Ausbildung von Kadaversuchhunden

Informationen zum Schwarzwild

Allgemeines

Das Wildschwein (lat. Sus scrofa) gehört zu der Familie der Altweltschweine oder Echten Schweine (Suidae) und ist die Stammform eines unserer wichtigsten Haustiere, dem Hausschwein.
Es kommt in ganz Europa sowie in weiten Teilen Nordafrikas und Westasiens vor. Sein ursprüngliches Verbreitungsgebiet reicht von Westeuropa bis Südostasien. Durch Aussetzen von Tieren kommen Wildschweine heute aber auch in Nord- und Südamerika sowie in Australien vor.

Wildschweine sind nicht nur urig und wehrhaft, sondern vor allem sehr anpassungsfähig. Das machte sie zum Gewinner in unserer Kulturlandschaft. Durch milde Winter, Futter im Überfluss und viele neue Verstecke durch den zunehmenden Maisanbau haben die schlauen Sauen ihre Population in den vergangenen Jahrzehnten vervielfacht. Doch auch die Konflikte mit dem borstigen Allesfresser nehmen zu.

MERKMALE

Wildschweine sind unverwechselbar: Ihre gedrungene Statur, ihr borstiges Fell und ihr ausgeprägter Rüssel sind typisch für die Urform unserer Hausschweine. Andere Eigenschaften wie ihr besonderes Riechvermögen sieht man ihnen nicht auf den ersten Blick an.

FELL UND SCHILD

Neugeborene Frischlinge haben ein hellbraunes Fell mit gelblichen Längsstreifen. Nach drei bis vier Monaten verlieren sie diese Streifen und bekommen ein bräunliches Jugendfell. Vor dem Winter wachsen Wildschweinen lange, dunkelgraue bis schwarze und borstige Deckhaare und kurze feine Wollhaare, zwischen denen winzige Luftkammern den Körper vor Auskühlung schützen. Keiler haben am Rumpf unterhalb des Fells eine deutliche Hautverdickung aus Bindegewebsfasern – das sogenannte Schild – das sie bei Kämpfen in der Paarungszeit vor schweren Verletzungen schützt.

Lebensraum

Schwarzwild lebt bevorzugt in unterholzreichen Laub- und Mischwälder mit ausreichendem Wasservorkommen, aber auch, sofern ausreichend Deckung vorhanden ist, auf offenen Feldfluren. Sobald die Feldfrüchte zur Aussaat gebracht werden, erweitert sich sein Lebensraum. Schwarzwild ist sehr anpassungsfähig und kommt als Kulturfolger zunehmend auch in Siedlungsgebieten vor (z.B. Schwarzwildvorkommen in Großstädten wie Berlin).
Die wichtigsten Anforderungen/Ansprüche von Schwarzwild an dessen Lebensraum sind:

  • genügend Deckung für Schlafplätze und zum Bau von Wurfkesseln,
  • Verfügbarkeit von ausreichend quantitativer wie auch qualitativer Nahrung und
  • Vorhandensein von Wasserstellen und Schlammlöchern zum Schöpfen und Suhlen.

In Thüringen kommt das Schwarzwild inzwischen flächendeckend bis in die Kammlagen des Thüringer Waldes vor. Einige wenige vom Schwarzwild gemiedene Gebiete sind intensivst genutzte landwirtschaftliche Nutzflächen des Erfurter Beckens.

Nahrung

Wildschweine sind Allesfresser, die sich überwiegend von energiereicher pflanzlicher Nahrung ernähren. Neben ihren natürlichen Nahrungsquellen, wie Eicheln und Bucheckern, nehmen sie auch landwirtschaftlich genutzte Felder mit Getreide, Mais, Raps und Kartoffeln an. Sie sind aber auch in der Lage, mit weniger günstiger Nahrung, wie Wurzeln, Knollen und Gras, auszukommen.

Das Schwarzwild braucht zusätzlich auch tierisches Eiweiß. Dies nimmt es überwiegend durch den Verzehr von Regenwürmern, Engerlingen, Schnakenlarven und Ameisenpuppen auf. Nicht selten werden auch Kleinsäuger, wie Mäuse oder Fallwild gefressen.

Da Wildschweine bei der Nahrungssuche in den Wäldern durch Umbrechen der obersten Bodenschicht den Mineralboden freilegen, schaffen sie günstige Bedingungen für den Kontakt von Pflanzensamen mit dem Mineralboden, eine Grundvoraussetzung für deren erfolgreiche Keimung.
Selbiges Wirken der Schwarzkittel auf landwirtschaftlichen Nutzflächen und Grünländereien sorgt neben deren Fraßschäden häufig für ökonomisch beachtenswerte Wildschäden.

Sozialstruktur

Das Schwarzwild lebt überwiegend in Familienverbänden, den sogenannten Rotten, zusammen. Diese setzen sich aus erwachsenen (adulten) Bachen und ihrem Nachwuchs zusammen. Die Rotte wird von der erfahrensten Bache (Leitbache) geführt, innerhalb dieses Familienverbandes herrscht eine strenge Hierarchie.
Die männlichen Tiere verlassen die Rotte oder werden im Alter von 8-14 Monaten abgebissen und bilden sogenannte Junggesellen- beziehungsweise Überläuferrotten. Spätestens im dritten Lebensalter werden diese Verbände aufgelöst und die nun angehenden Keiler schlagen sich als Einzelgänger durch.
In der Paarungszeit (Rauschzeit) von November bis Dezember ziehen die erwachsenen Keiler wieder zu den Rotten. Nach erfolgreichem Beschlag (Paaren) beträgt die Tragzeit etwa 114 bis 118 Tage (drei Monate, drei Wochen und drei Tage) und die Bachen gebären zwischen 4 und 10 Frischlinge. Bei günstigen Nahrungsbedingungen können Bachen das ganze Jahr paarungsbereit sein.

Begriffe aus der Waidmannssprache

Nachfolgend sind ein paar geläufige Ausdrücke aus der Waidmannssprache zum Wildschwein zusammengestellt:

Abschwarten =Abziehen der Schwarte
Annehmen = wenn der Jäger vom Schwarzwild angegriffen wird

Bache= weibliches Schwarzwild
Basse= alter, starker Keiler
Blasen= Lautäußerung, Warnruf der Bache

Federn = Winterborsten aus der vorderen Rückenpartie
Frischen = Gebären
Frischling= junges Wildschwein im ersten Lebensjahr

Gebräch = durch Schwarzwild aufgewühlter Boden
Gebrech= das Maul vom Schwarzwild
Gewaff auch Waffen= Eckzähne beim Keiler (im Unterkiefer: Gewehre, im Oberkiefer: Haderer)

Haken = Eckzähne im Kiefer der Bache

Keiler= männliches Wildschwein
Kessel = das Lager einer Schwarzwildrotte und der Bache mit Frischlingen
Kirren = Anlocken des Schwarzwildes mit bspw. Mais
Klötze= die Hoden beim männlichen Schwarzwild
Kurzwildbret= äußeren Geschlechtsteile beim Keiler

Malbaum = Baum, an dem sich Schwarzwild reibt
Mast= die Früchte bestimmter Bäume (Mastbäume) dem Schwarzwild als Nahrung dienen, z.B. Eicheln, Bucheckern

Pinsel = längere Haarbüschel am Geschlechtsorgan des Keilers
Pürzel = der Schwanz

Quaste = Schwanzende

Rauschzeit= Paarungszeit
Rotte= Gruppe von Wildschweinen

Saubart = zusammengebundene Borsten als Hutschmuck für den Jäger
Schild = Verdickung der Schwarte auf dem Schulterblättern der männlichen Wildschweine
Schwarte= die dicke behaarte Haut
Schwarzkittel = jagdlicher, umgangssprachlicher Begriff für Wildschweine
Schwarzwild = jagdlicher Oberbegriff für Wildschweine

Teller= die Ohren

Überläufer= weibliches und männliches Wildschwein im Alter von 12 bis 24 Monaten

Überläuferbache = weibliches Wildschwein im Alter von 12 bis 24 Monaten
Überläuferkeiler = männliches Wildschwein im Alter von 12 bis 24 Monaten

Wurf= die Nase

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